

Karsten Schütt Brandschutzberatung- und Planung
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit gerechnet werden muß.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,
sondern stellt für die Betroffenen einen
Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß!
OVG Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987
